Ausstellung von Duplikaten und Korrektur fehlerhafter Zertifikate
Anträge auf Duplikate sind bei der lokalen Prüfungsstelle einzureichen, bei der die Prüfung abgelegt wurde. Duplikate können innerhalb von drei Jahren nach dem Prüfungsdatum ausgestellt werden. Enthält das Zertifikat fehlerhafte Daten, kann das Prüfungszentrum auf Antrag des Kandidaten und je nach Art des Fehlers ein korrigiertes Zertifikat ausstellen (z. B. bei einem falsch geschriebenen Namen innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Zertifikats oder bei Änderungen des Geschlechts oder des Namens).
Die Kosten für die Ausstellung eines Duplikats werden stets vom Kandidaten getragen, während die Korrektur eines fehlerhaften Zertifikats von der Partei bezahlt wird, die für die Übermittlung der falschen Angaben verantwortlich ist.